Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19355
OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12 (https://dejure.org/2012,19355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.2012 - 19 W 26/12 (https://dejure.org/2012,19355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 19 W 26/12 (https://dejure.org/2012,19355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf einen Strafprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 149 Abs. 1
    Abwägung; Aussetzung; Beschwerde; Ermessensfehler; konkrete Umstände; Rechtsmittel - Prüfung der Aussetzungsentscheidung in der Rechtsmittelinstanz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 149 Abs. 1
    Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf einen Strafprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12
    6 Für das Beschwerdegericht muss aufgrund der Begründung des Aussetzungsbeschlusses nachprüfbar sein, dass das erstinstanzliche Gericht den Vorteil einer gründlicheren Klärung im Hinblick auf den Untersuchungsgrundsatz im Strafprozess aufgrund der konkreten Umstände des Falles gegen den Nachteil der Verzögerung einer Entscheidung im Zivilprozess abgewogen hat (BGH, MDR 2010, 280, 281 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die entstandenen Kosten Teil der Prozesskosten sind (BGH MDR 2006, 704).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12
    Das Interesse der Beklagten zu 1) und zu 5) an der Aufhebung der Aussetzung des Rechtsstreits bewertet der Senat mit 20 % des Hauptsachewertes (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1091, 1093 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 4 W 60/06

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits wegen eines Strafverfahrens: Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12
    Eine auf die konkreten Umstände des Falles bezogene Abwägung erfordert, dass die streitigen Umstände, auf die es im Zivilverfahren ankommt und die im Strafverfahren leichter oder einfacher geklärt werden können, konkret herausgearbeitet werden (OLG München, NJW-RR 2008, 1092 und OLGR 1995, 238, 239; OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2534; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.07.2006, 4 W 60/06, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.1980 - 4 W 34/80

    Strafbare Handlung; Prozeßökonomie; Beschwerde; Ermessensspielraum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12
    Eine auf die konkreten Umstände des Falles bezogene Abwägung erfordert, dass die streitigen Umstände, auf die es im Zivilverfahren ankommt und die im Strafverfahren leichter oder einfacher geklärt werden können, konkret herausgearbeitet werden (OLG München, NJW-RR 2008, 1092 und OLGR 1995, 238, 239; OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2534; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.07.2006, 4 W 60/06, juris).
  • OLG München, 22.05.1995 - 15 W 1191/95

    Begründungszwang bei Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12
    Eine auf die konkreten Umstände des Falles bezogene Abwägung erfordert, dass die streitigen Umstände, auf die es im Zivilverfahren ankommt und die im Strafverfahren leichter oder einfacher geklärt werden können, konkret herausgearbeitet werden (OLG München, NJW-RR 2008, 1092 und OLGR 1995, 238, 239; OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2534; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.07.2006, 4 W 60/06, juris).
  • OLG Dresden, 19.12.2014 - 5 W 1291/14

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zum Abschluss der

    Der Beschluss muss in seiner Begründung ausreichende Erwägungen zur Ermessensentscheidung enthalten, weil nur dann ihre Richtigkeit für die Parteien des Rechtsstreites und für das Beschwerdegericht nachprüfbar ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2009, aaO.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.01.2010, 12 W 62/09, NJW-RR 2010, 787; OLG Hamm, Beschl. v. 02.01.2012, 6 W 74/11; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 06.06.2012, 19 W 26/12, NJW-RR 2013, 184).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2020 - 6 W 126/20

    Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO im Hinblick auf anhängiges Löschungsverfahren

    Der Beschluss muss in seiner Begründung ausreichende Erwägungen zur Ermessensentscheidung enthalten, weil nur dann ihre Richtigkeit für die Parteien des Rechtsstreites und für das Beschwerdegericht nachprüfbar ist (BGH NJW-RR 2010, 423; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 787; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2013, 184).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.2012 - 19 W 26/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45313
OLG Köln, 03.09.2012 - 19 W 26/12 (https://dejure.org/2012,45313)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2012 - 19 W 26/12 (https://dejure.org/2012,45313)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2012 - 19 W 26/12 (https://dejure.org/2012,45313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2012 - 19 W 26/12
    Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens wird nach dem Interesse des Antragstellers bemessen und entspricht regelmäßig dem Hauptsachewert oder dem Teil des Hauptsachewerts, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (BGH NJW 2004, 3488, 3489; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1530; OLG Köln NJW-RR 1994, 761).

    Hierfür ist in erster Linie auf konkrete Angabe des Antragstellers zum Umfang der Mängelbeseitigungsarbeiten und die hierdurch voraussichtlich anfallenden Kosten abzustellen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1530).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2012 - 19 W 26/12
    Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens wird nach dem Interesse des Antragstellers bemessen und entspricht regelmäßig dem Hauptsachewert oder dem Teil des Hauptsachewerts, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (BGH NJW 2004, 3488, 3489; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1530; OLG Köln NJW-RR 1994, 761).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 21 W 5/10

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2012 - 19 W 26/12
    Die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten ist dabei nach objektiven Kriterien zu beurteilen (OLG Düsseldorf NZBau 2010, 705).
  • OLG Köln, 08.12.1993 - 2 W 200/93

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2012 - 19 W 26/12
    Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens wird nach dem Interesse des Antragstellers bemessen und entspricht regelmäßig dem Hauptsachewert oder dem Teil des Hauptsachewerts, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (BGH NJW 2004, 3488, 3489; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1530; OLG Köln NJW-RR 1994, 761).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 24 W 64/15

    Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens

    Er wird nach dem Interesse des Antragstellers bemessen und entspricht regelmäßig dem Hauptsachewert oder dem Teil des Hauptsachewerts, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, Rz. 18; OLG Köln, Beschluss vom 3.September 2012 - 19 W 26/12, Rz. 3 mwN).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 13 WF 142/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes in einem selbständigen

    Der Verfahrenswert richtet sich nach dem vollen mutmaßlichen Wert der jeweiligen Hauptsache, auf die sich die Beweiserhebung bezieht (vgl. Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, Rn. 4939âEUR†ff. mwN, Rn. 8147; OLG Köln 3.9.2012 - 19 W 26/12; BGH NJW 2004, 3488; Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 3. A., § 52 FamGKG Rn. 54, § 42 FamGKG Rn. 98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht